AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma A2/B25 Services UG (haftungsbeschränkt) 

Regeln für Mieter

 

Vertragsbedingungen

 

1.1 Mit dem Abschluss eines Vertrages, zwischen dem Mieter und der Vermietung des Anhängers "Die Cocktail Kiste" (Cocktail Kiste, im Folgenden genannt), vertreten durch Jana Däubler, hat der Mieter die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in der, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, gültigen Fassung bindend akzeptiert, sofern keine anderen Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter getroffen wurden.

1.2 Von den folgenden Bedingungen abweichende Bedingungen und Nebenabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich festgehalten und vom Vermieter durch Unterschrift bestätigt werden. Dies gilt auch für mündlich, telefonisch oder mit einem Vertreter des Vermieters getroffene Vereinbarungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters verpflichten den Vermieter nicht.

1.30 Die Cocktail Kiste wird tageweise vermietet. Hierbei ist die reguläre Mietdauer von 12:00-10:00 Uhr des nächsten Tages.

1.4 Soweit nicht anders angegeben, gelten die Preise gemäß gültiger Preisliste.

 

2.1 Die Reservierung des Anhängers "Die Cocktail Kiste", welches der Mieter per Internet bzw. Telefon tätigt, ist ein bindendes Angebot im Sinne des §145 BGB. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung per E-Mail oder telefonisch durch den Vermieter zustande

3.1 Bei Verlängerung der Buchung gelten die gültigen Preise, die bei Buchung dieses Mietzeitraumes entstanden wären, die Verlängerung ist vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Cocktail Kiste

3.2 Bei Nichteinhaltung des Mietvertrages für die Cocktail Kiste aus Gründen die der Mieter zu verantworten hat, bleiben die Verpflichtungen des Mieters, die aus diesem Vertrag entstanden sind, in vollem Umfang bestehen und der Mietpreis wird dem Mieter in Rechnung gestellt.

3.3 Eine Stornierung des Vertrages ist grundsätzlich nicht zulässig. Sollte der Vermieter sich dennoch mit einer Stornierung einverstanden erklären, werden dem Mieter folgende Preise berechnet:


Dem Mieter bleibt in diesen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein Schaden entstanden ist.

Der Vermieter behält sich in diesen Fällen die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen (Forderung gegen Dritte, weitere Personalkosten, extra angeschafftes Material etc.) vor.

In Ausnahmefällen können Termine bei Verhinderung des Mieters nachgeholt werden, wenn sich der Vermieter hiermit einverstanden erklärt.

3.5 Bei Buchung der Cocktail Kiste wird die Zahlung fällig, die per Banküberweisung oder mit EC-Lastschrift vor Ort bezahlt werden kann.

 

4.Übergabe der gemieteten Cocktail Kiste/Ausführung/Gewährleistung

4.1 Falsche Angaben bei der Buchung (z.B. Pass, Name, Adresse usw...) führen zur Stornierung des Vertrages und der Mietpreis wird in voller Höhe berechnet. 

4.1.2 Die Angabe falscher Daten oder die Vorlage gefälschter Unterlagen bzw. Zahlungsmittel führt zum Verlust des Versicherungsschutzes und bringt somit die volle Haftung für alle Schäden an der gemieteten Sache und an Dritten mit sich. Diese Kosten sind in voller Höhe vom Mieter zu tragen. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, eine Anzeige zu erstatten.

4.2 Die Übergabe der Cocktail Kiste erfolgt in einem sauberen (desinfizierten) und funktionstüchtigen Zustand mit folgendem Equipment: Gefrierschrank (Glastüre), Gefriertruhe, Kühlschrank, diverse Werbemittel, Ersatzteile für Strom etc., Ecktafel, 8 Magneten für Cocktails, weitere Magnete für Getränke, Schlüssel für Türschloss, Anhängerschloss, Kurbel für Stützen. 

4.3 Der Mieter hat sich vor Mietantritt von der Vollständigkeit des Equipments, Richtigkeit der vom Vermieter angegebenen Anzahl von Gegenständen (Equipment – z.B. Gefrierschrank) sowie der vollständigen und korrekten Eintragung in Bezug auf Mängel bzw. Beschädigungen an den gemieteten Objekten auf der Übergabe/Rückgabeprotokoll zu überzeugen. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Übernahmeprotokoll den Zustand der Cocktail Kiste sowie die Vollständigkeit des Equipments.

4.4 Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, jederzeit die Cocktail Kiste in Besitz zu nehmen.

4.5 Der Vermieter ist berechtigt, die beauftragte Leistung ganz oder teilweise von Dritten durchführen zu lassen.

4.6 Der Mieter hat die Cocktail Kiste und das gemietete Equipment sauber und besenrein an den Vermieter zurückzugeben. Der Boden ist zu kehren, notfalls feucht zu wischen oder zu saugen. Die Gefriertruhe sowie Kühlschrank müssen feucht ausgewischt werden. 

4.7 Für fehlendes oder beschädigtes Equipment hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen. Zur Absicherung dieser Ansprüche hat der Mieter vor Übergabe eine Kaution in Höhe von 150,-€ in Bar beim Vermieter zu hinterlegen. Der Vermieter ist berechtigt, die Übergabe der Cocktail Kiste bis zum Erhalt der Kaution zu verweigern.

4.8 Bei Anlieferung der Cocktail Kiste durch den Vermieter erfolgt eine genaue Einweisung in den Gebrauch und die Sicherheitsvorkehrungen. 

4.9 Eine Untervermietung ist grundsätzlich nicht gestattet. 

Ausnahmen müssen schriftlich durch den Vermieter bestätigt werden. Eine unberechtigte Untervermietung führt zu Schadensersatzansprüchen.

4.9.1 Der Mieter verpflichtet sich, die gemietete Cocktail Kiste sowie das Equipment pfleglich und in vorgeschriebener Weise zu benutzen. Alle Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder zweckwidrigen Einsatz verursacht wurden, gehen zu Lasten des Mieters. Es sei denn es besteht eine private Haftpflichtversicherung auf Seiten des Mieters! Eventuelle Wertminderung oder Mietausfälle sind vom Mieter zu zahlen.

4.9.2 Die Rückgabe der Cocktail Kiste sowie des Equipments erfolgt entsprechend der Anmietung in funktionstüchtigem, ordnungsgemäßem und besenreinem Zustand. Für grobe Verunreinigungen/Beschädigungen (z.B. Getränkeflecke, Kaugummi, Kerzenwachs; Vandalismus, Rauch- und Brandspuren…) wird der Mieter haftbar gemacht.

 

5.1 Der Vermieter verlangt vor Übergabe der Cocktail Kiste eine Kaution von EUR 150,- €. Diese Kaution wird bei Rückgabe des Anhängers und Equipment wieder zurückerstattet. Vorausgesetzt, es sind keine weiteren Kosten, wie z.B. Schadensersatzansprüche, Verunreinigungen, Reparaturkosten, an den Vermieter zu entrichten. In diesem Fall werden die zusätzlichen Kosten mit der bereits geleisteten Kaution verrechnet und die eventuell verbleibende über die Kaution hinausgehende Schadensbeträge erstattet bzw. über die Kaution hinausgehende Schadensbeträge dem Mieter in Rechnung gestellt.

5.2 Der Vermieter bestimmt die Wahl des Zahlungsmittels.

 

6.1 Bei schwerem Unfall, Diebstahl, Brand und Beschädigungen durch dritte (Vandalismus) hat der Mieter die Pflicht, sofort die Polizei zu verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden dem Vermieter unverzüglich telefonisch anzuzeigen. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, hat der Mieter dies gegenüber dem Vermieter schriftlich nachzuweisen.

 6.2 Während der Mietdauer geht die ganze Haftung auf den Mieter über. Der Mieter übernimmt auch die Aufsicht über alle Mitbenutzer.


7.1 Der Vermieter haftet für Schäden, die nachweislich und schuldhaft durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen, soweit er für diese einzustehen hat, bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht worden.

7.2 Ersatzansprüche bestehen nur, wenn dem Vermieter ein grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverstoß vorgeworfen werden kann. Bei der Verletzung der Kardinalspflicht genügt hierfür bereits leichte Fahrlässigkeit. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.

7.3 Der Mieter haftet für sämtliche Schäden oder Diebstahl an den gemieteten Gegenständen während der gesamten Mietdauer.

Eine Private Haftpflichtversicherung des Mieters ist zu empfehlen.

7.4 Weiterhin geht während der Mietdauer die Betriebsgefahr für die Nutzung der mobilen Fasssauna auf den Mieter über. Er hat die notwendigen Vorkehrungen zur Absicherung zu treffen und den Betrieb der Anlage während der gesamten Mietdauer zu überwachen.

7.5 Für Eventuelle Kosten, z.B. Kosten für unerlaubtes Abstellen der Cocktail Kiste während der Mietdauer, werden dem Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt.

Sollte sich der Mieter weigern die Kosten, welche von Ihm verursacht wurden, zu tragen, behalten wir uns das Recht vor weitere (rechtliche) Schritte gegen ihn einzuleiten. In diesem Fall werden wir von dem Datenschutz entbunden und dürfen die Daten weitergeben.

7.6 Folgende Dinge unterliegen der Haftung des Mieters und nicht des Vermieters:

Wenn sich der Mieter oder ein Mitsaunierender . . . 

...Verbrennungen zuzieht, weil er z.B. auf den heißen Toaster fasst etc. 

...vom Anhänger fällt. 

...sich an der Tür schneidet. 

...Gesundheitliche Schäden erleiden

...beim Anhängen der Cocktail Kiste verletzt, z.B. die Finger einklemmt. 

...beim Arretieren der Anhängerstützen die Gliedmaßen einklemmt. 

...bei allen Tätigkeiten im Umgang mit der Cocktail Kiste verletzt. 

...den Kopf an der Eingangstür und/oder im Innenraum der Cocktail Kiste stößt. 

...bei allen Tätigkeiten im Umgang mit der Cocktail Kiste verletzt.


8. Datenschutzklausel 


8.1 Soweit der Vermieter für die vertragliche Beziehung mit seinem Mietern personenbezogene Daten erheben muss, speichert er diese in maschinenlesbarer Form, nur insoweit und so lange dies für die Bearbeitung, Änderung und Durchführung des Vertrags notwendig und nach dem Gesetz zulässig ist. Eine weitere – über den Vertragszweck hinausgehende – Nutzung, Speicherung, Verarbeitung oder Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. 

8.2 Der Mieter stimmt der Speicherung mit Auftragserteilung zu. 

8.3 Im Falle einer polizeilichen oder gerichtlichen Ermittlung sind wir berechtigt die personenbezogenen Daten weiterzugeben. 

8.4 Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform